(1) Die Landesdirektion italienischsprachige Kindergärten ist für die italienischsprachigen Kindergärten in Südtirol zuständig, einschließlich jener, die den Schulsprengeln angehören. Der Landesdirektion sind folgende Kindergartensprengel zugeordnet:
(2) Die italienischsprachigen Kindergartensprengel nehmen die in den geltenden Landesbestimmungen vorgesehenen Aufgaben wahr und erlassen die entsprechenden Zweckbindungs- und Auszahlungsakte im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel.
(3) Der Landeskindergartendirektor/Die Landeskindergartendirektorin ist den Direktoren und Direktorinnen der Kindergartensprengel direkt vorgesetzt und übt die von den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Befugnisse des Kindergarteninspektors/der Kindergarteninspektorin aus.
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