(1) 17)
(2) Die im Einvernehmen eingebrachten Dekrete und Beschlussanträge werden in Hinsicht auf ihre Rechtmäßigkeit mit dem Sichtvermerk sowohl des Direktors/der Direktorin der Abteilung 17 – Italienisches Schulamt als auch des Direktors/der Direktorin der jeweiligen Landesdirektion versehen. 18)
(3) 19)
(4) 20)