(1) Die Italienische Bildungsdirektion ist einem Ressort der Landesverwaltung gleichgestellt. Der Italienischen Bildungsdirektion steht ein Bildungsdirektor/eine Bildungsdirektorin vor, der/die über nachgewiesene Management- und Leitungserfahrungen im Bildungsbereich verfügt. Dem Bildungsdirektor/Der Bildungsdirektorin kann ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin zur Seite gestellt werden.
(2) 3)
(3) In der Abteilung 17 – Italienisches Schulamt und in den Landesdirektionen können Koordinierungsstellen eingerichtet werden. 4)