(1) Die Pädagogische Abteilung ist für die pädagogisch-didaktische Beratung und Unterstützung der Kindergärten und Schulen zuständig und gibt Impulse zur pädagogischen und didaktischen Innovation und zur Bildungsforschung in einem inklusiven Bildungssystem. Sie ist auch für die strategischen Entscheidungen zur Verwendung der von der Bildungsdirektion zugewiesenen Haushaltsmittel zuständig.
(2) Die Pädagogische Abteilung gliedert sich in sieben Referate:
- Inklusion,
- Psychopädagogische Beratung,
- Migration,
- Kindergarten- und Schulentwicklung,
- Fachdidaktik,
- Berufspädagogik,
- Fortbildung.
(3) Die Referate „Inklusion“, „Psychopädagogische Beratung“ und „Migration“ werden zur Kompetenzstelle „Integration und Inklusion“ zusammengefasst. Sie wird von der Inspektorin oder vom Inspektor für Inklusion koordiniert.
(4) Die Referate „Fachdidaktik“, „Kindergarten- und Schulentwicklung“, „Berufspädagogik“ sowie „Fortbildung“ werden zur Kompetenzstelle „Bildungsarbeit und Unterricht“ zusammengefasst. Sie wird von der Stellvertreterin oder vom Stellvertreter des Abteilungsdirektors oder der Abteilungsdirektorin koordiniert.
(5) In jedem Referat wird ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin mit Koordinierungsaufgaben betraut. Er oder sie ist den dem Referat zugewiesenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern direkt vorgesetzt und:
- vereinbart mit diesen die Ziele, überwacht die Einhaltung der Dienstpflichten und bewertet die Ergebnisse,
- erarbeitet die Tätigkeitsschwerpunkte, erstellt das Arbeitsprogramm und sorgt für die Durchführung der Maßnahmen, die in die eigene Zuständigkeit fallen oder von der oder dem Vorgesetzten übertragen wurden,
- hilft dem Abteilungsdirektor oder der Abteilungsdirektorin bei der Ausarbeitung der Planungsinstrumente sowie bei der Überprüfung der Arbeitsergebnisse,
- übernimmt alle weiteren im Rahmen des Leitungsauftrags übertragenen Befugnisse.
(6) Das Referat „Inklusion“ hat folgende Aufgaben:
- Erarbeitung von Bestimmungen und Vereinbarungen für die Integration und Inklusion,
- Erarbeitung der Stellenpläne für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration,
- in Absprache mit den zuständigen Landesdirektionen Ausarbeitung der Kriterien für die Zuteilung, in der Deutschen Bildungsdirektion, von Ressourcen zur Unterstützung der Integration und Inklusion, einschließlich der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund,
- Beobachtung integrationsspezifischer Entwicklungen und Analyse der diagnostischen Dokumente,
- Ausleihe von integrationsspezifischen Hilfsmitteln und spezifischen didaktischen Materialien.
(7) Das Referat „Psychopädagogische Beratung“ hat folgende Aufgaben:
- Integrations- und Schulberatung für pädagogische Fachkräfte in Kindergarten und Schule, Lehrpersonen, Führungskräfte, Erziehungsverantwortliche sowie Schüler und Schülerinnen,
- Unterstützung der Kindergärten und Schulen in psychopädagogischen Fragen,
- Entwicklung von Maßnahmen gegen den Schulabbruch, Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit.
(8) Die Tätigkeit des Referats „Migration“ richtet sich an die Kindergärten und Schulen der drei Sprachgruppen; dieses Referat hat folgende Aufgaben:
- Beratung der pädagogischen Fachkräfte in Kindergarten und Schule, der Lehrpersonen, Führungskräfte, Erziehungsverantwortlichen sowie der Schüler und Schülerinnen,
- Unterstützung der Kindergärten und Schulen bei der sprachlichen Bildung der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund,
- Unterstützung der interkulturellen Bildung,
- Organisation von Sprachkursen für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund,
- Vermittlung von interkulturellen Mediatorinnen und Mediatoren.
(9) Das Referat „Kindergarten- und Schulentwicklung“ hat folgende Aufgaben:
- Beratung und Unterstützung der Kindergärten und Schulen zur Organisationsentwicklung, zur Entwicklung der Bildungsarbeit, zur Unterrichtsentwicklung und zur Gesundheitsförderung,
- Beratung und Begleitung der Kindergärten und Schulen bei der internen Evaluation,
- Angebote für Supervision und Coaching für Führungskräfte, pädagogische Fachkräfte in Kindergarten und Schule, Lehrpersonen und andere am Bildungsgeschehen Beteiligte,
- Beratung und Angebote im Bereich der Begabungs- und Begabtenförderung sowie Mobilitätsbildung.
(10) Das Referat „Fachdidaktik“ hat folgende Aufgaben:
- Beratung der pädagogischen Fachkräfte in Kindergarten und Schule, der Lehrpersonen, Führungskräfte und Erziehungsverantwortlichen, Angebote für Schüler und Schülerinnen und Unterstützung der Kindergärten und Schulen in fachdidaktischen Fragen,
- Erarbeitung von Schulbüchern und Lernmaterialien.
(11) Das Referat „Berufspädagogik“ hat folgende Aufgaben:
- Beratung der Schulen in berufsbildungsspezifischen Fragen,
- Beratung der Lehrpersonen der Berufs- und Fachschulen in didaktischen Fragen und anderen für die Berufsbildung spezifischen Fragen,
- Erarbeitung von pädagogischen und didaktischen Konzepten sowie Begleitung bei der Umsetzung von Berufsbildungsreformen,
- Qualifizierung von Lehrpersonen im Rahmen des Eignungsverfahrens,
- Umsetzung besonderer Aufgaben, die mit der Landesdirektion vereinbart werden.
(12) Das Referat „Fortbildung“ hat folgende Aufgaben:
- Erstellung des Landesplanes der Fortbildung,
- Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen,
- Beratung der Kindergärten und Schulen in der Fortbildung auf Direktions- und Bezirksebene,
- Förderung der Fortbildung in der Euregio, in Italien und im Ausland,
- Qualifizierung und Professionalisierung der Berater und Beraterinnen,
- Führung der Fortbildungsakademie „Schloss Rechtenthal“.
(13) Weitere Aufgaben der Pädagogischen Abteilung sind:
- Führen der Pädagogischen Fachbibliothek,
- Entwicklung und Durchführung von Projekten auf europäischer Ebene,
- Beratung der Kindergärten und Schulen bei der Planung und Durchführung von Projekten auf europäischer Ebene,
- Organisation des Schulsports,
- Untersuchungen zu pädagogischen, didaktischen, schulorganisatorischen und bildungspolitischen Fragen,
- Beobachtung der Bildungsforschung auf nationaler und internationaler Ebene und Aufbereitung der Ergebnisse für die Südtiroler Bildungswelt, Zusammenarbeit mit Forschungsstätten und Bildungsinstitutionen außerhalb Südtirols,
- Zusammenarbeit mit Universitäten und Hochschulen im Bereich der Ausbildung von Lehrpersonen und pädagogischen Fachkräften, insbesondere im Hinblick auf die Praxisbegleitung.
(14) Um die Nähe der Beratungsdienste zu den einzelnen Kindergärten und Schulen zu gewährleisten, werden möglichst alle Beratungsdienste dezentral in den Pädagogischen Beratungszentren an folgenden Orten angeboten: Bozen, Brixen, Bruneck, Meran und Schlanders. Jeweils einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin des Pädagogischen Beratungszentrums wird die Aufgabe des Koordinators oder der Koordinatorin übertragen.
(15) Der Direktor oder die Direktorin der Pädagogischen Abteilung verfügt über nachgewiesene Management- und Leitungserfahrung im Bildungsbereich.
(16) Die Zuständigkeiten und Aufgaben der Pädagogischen Abteilung sind in einem eigenen Organisationshandbuch beschrieben, das vom Abteilungsdirektor oder von der Abteilungsdirektorin genehmigt wird.