(1) 12)
(2)13)
(3)14)
(4)15)
(5)16)
(6)17)
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(8)19)
(9)20)
(10)21)
(11)22)
(12)23)
(13) 24)
(14) Um die Nähe der Beratungsdienste zu den einzelnen Kindergärten und Schulen zu gewährleisten, werden möglichst alle Beratungsdienste dezentral in den Pädagogischen Beratungszentren an folgenden Orten angeboten: Bozen, Brixen, Bruneck, Meran und Schlanders. Jeweils einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin des Pädagogischen Beratungszentrums wird die Aufgabe des Koordinators oder der Koordinatorin übertragen.
(15) Der Direktor oder die Direktorin der Pädagogischen Abteilung verfügt über nachgewiesene Management- und Leitungserfahrung im Bildungsbereich.
(16) Die Zuständigkeiten und Aufgaben der Pädagogischen Abteilung sind in einem eigenen Organisationshandbuch beschrieben, das vom Abteilungsdirektor oder von der Abteilungsdirektorin genehmigt wird.