(1) Die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung sieht feste Abläufe und Rituale für das Begrüßen und Verabschieden der Kinder, für pädagogische Aktivitäten, das Einnehmen der Mahlzeiten, die Körperpflege und die Ruhezeiten vor.
(2) Die Tagesgestaltung berücksichtigt das Alter, die Interessen sowie den Schlaf- und Wachrhythmus der Kinder und vollzieht sich in Phasen, die beziehungsorientiert und bedürfnisgerecht gestaltet sind.