(1) Tourismusorganisationen sind Organisationen ohne Gewinnabsicht. Allfällige Einnahmen und Überschüsse sind zur Umsetzung ihrer Aufgaben einzusetzen.
(2) Tourismusorganisationen dienen dem Zweck, den Tourismus im jeweiligen Gebiet zu fördern und zu steigern.
(3) Sie haben in ihrem Einzugsgebiet folgende Aufgaben:
(4) Zusätzlich zu den Aufgaben gemäß Absatz 3 können die Tourismusorganisationen tourismusrelevante Dienstleistungen und Infrastrukturen im mehrheitlich öffentlichen Eigentum finanzieren. 3)