1. Die Vollversammlung wählt mindestens 2 Schätzleute, welche gemeinsam die Schätzung der zu versichernden Tiere durchführen. Als Schätzleute können auch Nicht-Mitglieder des Vereines ernannt werden, die jedoch kein Stimmrecht haben. Wenn die Schätzleute Mitglieder des Vereines sind, können sie auch gleichzeitig als Vorstandsmitglieder des Vereines tätig sein.
2. Wenn der Verein keine Schätzung durchführt, da er die Schätzwerte aufgrund einer von der Landesabteilung für Landwirtschaft ausgearbeiteten Richttabelle festlegt, braucht es keine Schätzkommission.