1. Jedes Mitglied hat das Recht, bei Schadensfällen die Vergütung durch den Verein sobald wie möglich zu erhalten, jedoch spätestens 30 Tage nach Ablauf des Versicherungsjahres.
2. Jedes Mitglied hat die Pflicht:
a) die vom Vorstand bestimmte Versicherungsprämie innerhalb der vom selben festgelegten Frist auf das Konto des Vereines einzuzahlen;
b) die Viehhaltung mit Sorgfalt zu betreiben.