1. Im Rahmen der verfügbaren Mittel werden Beiträge in folgendem Ausmaß gewährt:
a) Nutzung des Gebäudes und des Grundes:
1) Für gemeinnützige Zwecke bestimmte private Gebäude und Grundstücke: 50 Prozent der getätigten und zum Beitrag zugelassenen Ausgaben,
2) für wirtschaftliche Zwecke bestimmte private Gebäude und Grundstücke: 30 Prozent der getätigten und zum Beitrag zugelassenen Ausgaben,,
b) öffentliche Zugänglichkeit:
1) regelmäßige öffentliche Zugänglichkeit: 20 Prozent,
2) gelegentliche öffentliche Zugänglichkeit: 10 Prozent,
c) Einnahmen:
1) Eintritt frei: 30 Prozent,
2) Eintritt gegen Zahlung zugunsten des privaten Bauherrn: 0 Prozent.
2. Für die Berechnung der Beitragshöhe wird auf die zwischen der Autonomen Provinz Bozen und dem Bauherrn abgeschlossene Vereinbarung verwiesen.
3. Reichen die vorhandenen finanziellen Mittel nicht aus, werden die Mittel bei gleichem Beitragsanspruch mehrerer Antragstellender auf diese zu gleichen Teilen aufgeteilt.
4. Bei Erschöpfung der Mittel auf dem entsprechenden Haushaltskapitel innerhalb des betreffenden Haushaltsjahres können die nicht berücksichtigten Anträge weder im laufenden Haushaltsjahr noch in den folgenden Jahren bearbeitet werden.