1. Der mit Stempelmarke versehene Beitragsantrag muss vom Bauherrn bzw. vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin bei der Landesabteilung Denkmalpflege – Amt für Bodendenkmäler, Armando-Diaz-Str. 8, 39100 Bozen, bis zum 30. September des Bezugsjahres eingereicht werden. Für das Jahr 2016 können die Anträge innerhalb 01. Dezembereingereicht werden.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
1. Der mit Stempelmarke versehene Beitragsantrag muss vom Bauherrn bzw. vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin bei der Landesabteilung Denkmalpflege – Amt für Bodendenkmäler, Armando-Diaz-Str. 8, 39100 Bozen, bis zum 20. November des Bezugsjahres eingereicht werden; der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
a) die Eckdaten der vom Landesamt für Bodendenkmäler ausgestellten Genehmigung der Baumaßnahmen,
b) den Namen der für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten verantwortlichen Person.
2. Die antragstellende Person muss im Beitragsantrag erklären,
a) dass für die im Antrag angegebenen Arbeiten kein anderer Landesbeitrag beantragt bzw. gewährt worden ist,
b) dass sie davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass sie die vom Strafgesetzbuch und von den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Sanktionen im Falle unwahrer Angaben kennt,
c) dass sie im Sinne des gesetzesvertretenden Dekretes vom 30. Juni 2003, Nr. 196 (Datenschutzkodex), über ihre Rechte hinsichtlich der Datenverarbeitung durch die Autonome Provinz Bozen informiert wurde.
3. Dem Antrag müssen die für die Musealisierung erstellten Projektunterlagen beigelegt werden.
4. Im Falle unvollständiger Anträge fordert das Landesamt für Bodendenkmäler schriftlich die fehlenden Unterlagen oder Angaben an. Die antragstellende Person muss den Antrag innerhalb einer Frist von 15 Tagen ab der entsprechenden Aufforderung vervollständigen. Wird der Antrag nicht innerhalb dieser Frist vervollständigt, wird er von Amts wegen archiviert.