6.1. Die sanitären Anlagen müssen aus einer Waschgelegenheit mit Kalt- und Warmwasser, einem Seifenspender, Papierhandtüchern und einer Toilette bestehen. Bei bis zu 10 Angestellten ist ein WC ausreichend. Bei über 10 Arbeitern sind 2 nach Geschlecht getrennte WC's erforderlich.
6.2. Es muss ein Umkleidebereich für das Personal vorhanden sein, der die getrennte Aufbewahrung der Arbeits- und Zivilbekleidung gewährleistet.