(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.
(2) Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden für die ersten Klassen der Gymnasien, Fachoberschulen und berufsbildenden Oberschulen ab dem Schuljahr 2011/2012 Anwendung. Im Schuljahr 2012/2013 finden die Bestimmungen dieses Gesetzes zusätzlich zu den ersten und zweiten Klassen auch für die dritten Klassen Anwendung. Ab den Schuljahren 2013/2014 beziehungsweise 2014/2015 gelten sie auch für die vierten beziehungsweise fünften Klassen.
Dieses Gesetz ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es als Landesgesetz zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.