(1) Die Akademie hat den Zweck, angewandte wissenschaftliche Forschung und berufsorientierte Aus- und Weiterbildung zu betreiben sowie universitäre Ausbildung zu fördern.
(2) Die Arbeit der Akademie erfolgt unabhängig und weisungsfrei zum Nutzen Südtirols unter Berücksichtigung überregionaler Belange.
(3) Ihre Tätigkeit dient nicht der Gewinnerzielung.
(4) Fachliche Schwerpunkte der Akademie liegen in den Bereichen:
Die Akademie kann unter Berücksichtigung von Absatz 1 auch in weiteren Bereichen tätig werden. Weitere Tätigkeitsbereiche der Akademie sind insbesondere:
(5) Um den Vereinszweck zu erreichen, kann sich die Akademie auch an anderen Körperschaften, insbesondere Einrichtungen mit Universitäts- oder Hochschulcharakter, beteiligen.