1. Die Ausbildung umfasst 200 Unterrichtseinheiten, davon 100 Unterrichtseinheiten Theorie und 100 Stunden Praktikum. Die Erstellung der Stundenpläne obliegt den einzelnen Einrichtungen unter Berücksichtigung der Mindeststundenanzahl gemäß Maßnahme der Staat-Regionen-Provinzen Konferenz vom 22.01.2001.