1. Die Auswahlkriterien werden von der Generaldirektorin, bzw. dem Generaldirektor des Sanitätsbetriebs der Autonomen Provinz Bozen für alle Prüfungskommissionen bindend festgelegt.
2. Die Prüfungskommission für die Aufnahmeprüfung wird von der zuständigen Landesrätin, bzw. vom zuständigen Landesrat oder einem Bevollmächtigten ernannt und besteht aus der Verantwortlichen oder dem Verantwortlichen des Lehrgangs, bzw. einer Vertreterin oder einem Vertreter und mindestens zwei Dozentinnen oder Dozenten des Lehrgangs.