(1) Um zur Teilnahme am Vergabeverfahren zugelassen zu werden, müssen inländische Bewerber im Besitz der Bescheinigung über die Qualifizierung für die Ausführung von öffentlichen Bauaufträgen sein, welche von einer Zertifizierungsstelle (società organismo di attestazione - SOA) ausgestellt wurde. Die Qualifizierung für eine Kategorie befähigt das Unternehmen zur Teilnahme am Vergabeverfahren und zur Ausführung der Bauarbeiten im Rahmen der Klasse, in die das Unternehmen eingestuft ist; dabei wird der mit der Klasse verbundene Betrag um ein Fünftel erhöht. Bei Bietergemeinschaften oder Konsortien zwischen Einzelunternehmen wird die Erhöhung um ein Fünftel auf jedes Unternehmen angewandt, das der Bietergemeinschaft oder dem Konsortium angehört, sofern sich das Unternehmen für eine Einstufungsklasse qualifiziert hat, deren Betrag wenigstens einem Fünftel des Gesamtsbetrages der ausgeschriebenen Arbeiten entspricht.18)
(2) Um zur Teilnahme am Vergabeverfahren zugelassen zu werden, müssen die Bewerber, die Staatsbürger eines EU-Mitgliedslandes sind, das nicht Italien ist, die Voraussetzungen erfüllen, welche notwendig sind, um die Bescheinigung der Zertifizierungsstelle für die erforderliche Kategorie und Einstufungsklasse zu erhalten. Die Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber im Besitz der vorgenannten Voraussetzungen ist, sind gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates beizubringen. Die Bewerber, die Staatsbürger eines Nicht-EU-Mitgliedstaates sind, müssen im Besitze der Qualifizierung laut Absatz 1 sein.
(3) Für die Feststellung der Qualifizierungsvoraussetzungen sind in der Bekanntmachung der Gesamtauftragswert und die Kategorien von Leistungen des Bauvorhabens mit Angabe der jeweiligen Beträge angeführt.
(4) Bei der Teilnahme am Wettbewerb sind die Unterlagen in einem geschlossenen Umschlag vorzulegen.
(5) Das wirtschaftliche Angebot muss auf jedem Blatt vom Bewerber unterzeichnet werden und darf keine Ausbesserungen enthalten, die nicht ausdrücklich von ihm selbst bestätigt und unterzeichnet worden sind.