In vigore al

RICERCA:

In vigore al: 27/05/2016

Beschluss vom 10. Mai 2016, Nr. 497
Erwachsenenkurse der Abendoberschule mit deutscher Unterrichtssprache

Visualizza documento intero

Art. 4
Stundenplan und Programme

1. Der Unterricht umfasst in den zwei Kursjahren ein Jahresstundenkontingent von insgesamt mindestens 1.400 Stunden, die in der Regel auf 5 Tage pro Woche aufgeteilt sind. Die Aufteilung des gesamten Stundenkontingentes auf die einzelnen Fächer erfolgt in der Regel im Verhältnis zu den in den Rahmenrichtlinien vorgesehenen Stundentafeln. Die Schülerinnen und Schüler haben bezogen auf jede einzelne Klassenstufe eine Anwesenheitspflicht von 75% der im Stundenplan vorgesehen Stunden.

2. Die Verwaltung kann auch vorsehen, dass sich die Schülerinnen und Schüler für einzelne Fächer im Eigenstudium vorbereiten. In diesem Fall ist den Schülerinnen und Schülern geeignetes didaktisches Material und Begleitung (auch in Form von E - learning) zur Verfügung zu stellen.

3. Die Programme werden in der Vereinbarung laut Art. 1 festgelegt und berücksichtigen das jeweilige Schulcurriculum.