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In vigore al: 27/05/2016

Beschluss vom 5. April 2016, Nr. 349
Kriterien für die Gewährung von Förderungen aus dem Landschaftsfonds

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8. Verpflichtungen

1. Die Förderungsempfänger weisen, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit, in passender Form darauf hin, dass das Vorhaben, die Maßnahme, das Projekt oder die Tätigkeit von der Autonome Provinz Bozen mitfinanziert wurde.