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In vigore al: 27/05/2016

Beschluss vom 5. April 2016, Nr. 349
Kriterien für die Gewährung von Förderungen aus dem Landschaftsfonds

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4. Vorlage des Antrags

1. Die Förderung muss, unter Verwendung des entsprechenden Formulars, versehen mit Stempelmarke oder entsprechendem Einzahlungsnachweis, beantragt werden. Der Antrag muss in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten oder des Vorhabens bis spätestens 31. März eines jeden Jahres beim Verwaltungsamt für Landschaft und Raumentwicklung der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung, Rittner Straße 4, 39100 Bozen vorgelegt werden. Dem Antrag sind sämtliche Unterlagen beizulegen, die für die Förderung relevant sind, wie Fotos, Baukonzessionen und detaillierte Projektbeschreibungen. Dem Antrag muss folgendes beiliegen:

a) detaillierter Bericht über das Vorhaben ,

b) detaillierter Kostenvoranschlag für das Vorhaben,

c) Finanzierungsplan für das Vorhaben, mit vollständiger Angabe der Finanzierungsquellen,

d) Angabe der für die Durchführung des Vorhabens verantwortlichen Person,

e) Angabe der digitalen Zustelladresse für den digitalen Schriftverkehr in den vorgeschriebenen und in jenen Fällen, in denen die Antragstellenden dies beantragen,

f) Erklärung zur Mehrwertsteuerposition,

g) Erklärung zum Steuerrückbehalt,

h) Erklärung über eventuelle Eigenleistungen,

i) behördliche Bewilligungen, die für die Durchführung des Vorhabens erforderlich sind, sowie, falls erforderlich, schriftliche Zustimmung des Grundeigentümers oder der Grundeigentümerin,

j) bei Arbeiten, für die eine Baukonzession oder -ermächtigung erforderlich ist, Kopie derselben sowie Kopien der technischen Bauunterlagen, die für die Förderung relevant sind.

2. Im Antrag muss angegeben sein, ob die Arbeiten oder Tätigkeiten im Jahr der Antragstellung oder im darauffolgenden Jahr abgeschlossen werden. Bei Bauarbeiten oder Tätigkeiten ist der Beginn der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung schriftlich mitzuteilen. Erstrecken sich die Bauarbeiten oder Tätigkeiten über zwei Jahre, ist dem Antrag ein Zeitplan beizulegen, aus dem die im jeweiligen Jahr getätigten Ausgaben hervorgehen.

3. Ist der vorgelegte Antrag unvollständig, fordert die Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung schriftlich die fehlenden Unterlagen oder Angaben an. Wird der Antrag innerhalb von 30 Tagen ab Aufforderung nicht vervollständigt, so wird er von Amts wegen archiviert.

4. Die Ämter der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung sowie die Kommission für den Landschaftsfonds können weitere Unterlagen anfordern, die für eine genauere Überprüfung des Vorhabens notwendig sind.