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In vigore al: 27/05/2016

Beschluss vom 5. April 2016, Nr. 349
Kriterien für die Gewährung von Förderungen aus dem Landschaftsfonds

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2. Förderungsberechtigte

1. Öffentliche Körperschaften, natürliche oder juristische Personen sowie Vereinigungen können die Förderung erhalten.

2. Es dürfen höchstens drei Förderungsanträge pro Jahr vorgelegt werden. Dazu zählen auch eventuelle Anträge, die im Sinne der Kriterien für die Förderung von Jahresprogrammen eingereicht werden.