3.1 Für jede Behandlung ist vor dem Kauf oder der Anbringung der Prothese oder Orthese beim Südtiroler Sanitätsbetrieb, in der Folge Betrieb genannt, ein gesonderter Finanzierungsantrag zu stellen.
3.2 Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) Verschreibung eines angestellten oder vertragsgebundenen Facharztes oder einer Fachärztin der kieferorthopädischen Chirurgie oder Zahnheilkunde/Odontostomatologie des Betriebs, mit genauer Angabe einer der Erkrankungen laut Punkt 2,
b) mindestens zwei detaillierte Kostenvoranschläge mit entsprechender Diagnose und Angabe der Behandlungsdauer,
c) für Personen, die ein Trauma erlitten haben oder einem chirurgischen Eingriff unterzogen wurden: Unterlagen betreffend das im Gesichtsbereich erlittene Trauma oder den Eingriff infolge neoplastischer Erkrankung im kieferorthopädischen Bereich.