Begünstigte Person des finanziellen Beitrages ist immer der Antragsteller/die Antragstellerin, wobei als Kosten ausschließlich die Teilnahmegebühr der im Gesuch angegebenen und genehmigten Weiterbildungsmaßnahme zulässig ist.
Innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme muss der Antragsteller/die Antragstellerin der Italienischen Berufsbildung zum Zwecke der Endabrechnung folgende Unterlagen vorlegen:
a) a) schriftliches Gesuch zur Auszahlung des individuellen Beitrags mit den meldeamtlichen Daten und den Bankkoordinaten versehen
b) b) das ausgefüllte Mod. DT.4 “ Erklärung zu den Steuerabzügen”
c) Rechnungen und/oder Belege über die bezahlte Teilnahmegebühr sowie die entsprechende Banküberweisung. Die Belege müssen sich eindeutig auf die genehmigte Weiterbildungsmaßnahme beziehen
d) Kopie der Teilnahmebestätigung
e) Erklärung des Kursveranstalters, dass vom Antragsteller/von der Antragstellerin mindestens 80% der vorgesehenen Unterrichtsstunden besucht worden sind.
Nach Überprüfung der eingereichten Abrechnungsunterlagen sorgt die Italienische Berufsbildung für die Auszahlung des individuellen Beitrages und zwar auf der Grundlage der genehmigten Kosten.