Für die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen kann jeder Person ein Gesamtbeitrag von maximal 3.000,00 Euro (inkl. MwSt.) innerhalb eines Kalenderjahres gewährt werden.
Für die im Gesuch angegebene Weiterbildungsmaßnahme muss die Teilnahmegebühr mindestens 400,00 Euro (inkl. MwSt.) betragen, damit ein öffentlicher Beitrag gewährt werden kann.
Der öffentliche Beitrag beträgt max. 70% der vorgesehenen Teilnahmegebühr.
Bei den in Art. 3 (Vorrangigkeiten) der vorliegenden Kriterien genannten Personen, hat die italienische Berufsbildung hingegen die Möglichkeit, bis zu 80% der vorgesehenen Teilnahmegebühr mittels öffentlichem Beitrag abzudecken.