Der Antragsteller/die Antragstellerin erhält die finanzielle Förderung in Form eines individuellen Beitrages, der gegen entsprechende Spesenbelege über die angefallenen Kosten direkt an den Antragsteller/die Antragstellerin ausgezahlt wird (Rechnungen bzw. andere rechtmäßige Spesenbelege müssen auf den Antragsteller/die Antragstellerin ausgestellt sein).
Dieser Beitrag wird als Einkommen angesehen und unterliegt als solcher der Besteuerung gemäß Art. 50, Absatz 1, Buchstabe c des TUIR (Testo unico delle imposte sui redditi) (D.P.R. 917 vom 22.12.1986).