Die Weiterbildungsmaßnahmen, für welche ein individueller Beitrag beantragt wird, können ausschließlich von Einrichtungen/Gesellschaften durchgeführt werden, die in ihrer Satzung die berufliche Weiterbildung als Zielsetzung vorgesehen haben.
In der Regel müssen die Kursveranstalter für die Weiterbildung akkreditiert sein bzw. über eine ISO-, EFQM - Zertifizierung o.ä. verfügen.
Der Kursveranstalter muss den Teil des Gesuchsformulars ausfüllen, welcher Angaben zu seiner Einrichtung und zu den vom Antragsteller/von der Antragstellerin ausgewählten Weiterbildungsmaßnahme beinhaltet und eine eigene Erklärung über die Richtigkeit der angegebenen Daten unterzeichnen.
Der Beginn der Weiterbildungsmaßnahmen und deren Durchführung müssen bereits im Beitragsgesuch verzeichnet sein und stellen ein inhaltliches Bewertungselement dar. Der vom Veranstalter angebotene Kurs muss im Kursangebot vorgesehen sein und seine Durchführung muss gewährleistet sein unabhängig davon, ob die Teilnehmer/Teilnehmerinnen dafür einen öffentlichen Beitrag erhalten oder nicht.