und Bewertungsabschnitte
1. Das Kindergarten- und Schuljahr beginnt mit 1. September und endet am 31. August des darauf folgenden Jahres. Die Zeit der didaktischen Tätigkeiten beginnt am 1. September und endet am 30. Juni. Sie schließt außerdem die Zeit für die Durchführung der vorgesehenen Prüfungen in den Monaten Juli und August mit ein. Für die Berufsbildung gilt die Festlegung der Zeit der didaktischen Tätigkeiten nur für Kurse im Rahmen des Rechts und der Pflicht auf Bildung.
2. Die Bildungsarbeit mit den Kindern im Kindergarten und der Unterricht an den Schulen beginnen am 5. September, wenn dieser auf einen Montag, Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag fällt, ansonsten am darauf folgenden Montag.
3. Die Bildungsarbeit mit den Kindern im Kindergarten und der Unterricht an den Schulen enden am 16. Juni, wenn dieser auf einen Dienstag, Mittwoch, Donnerstag oder Freitag fällt, ansonsten am vorhergehenden Freitag.
4. Das Schuljahr wird für die Bewertung in der Regel in zwei Abschnitte eingeteilt:
- vom Unterrichtsbeginn bis zum 31. Jänner
- vom 1. Februar bis zum Unterrichtsende.
Wird in den Schulen der Berufsbildung eine Ausbildung in mehreren Blöcken angeboten, so fällt das Semesterende mit der Hälfte der Unterrichtszeit zusammen. Der Schulrat oder der Direktionsrat der Schulen der Berufsbildung kann auch eine andere Einteilung des Schuljahres festlegen.