(1) Der rechtliche und wirtschaftliche Teil dieses Vertrages betrifft den Zeitraum 2005 – 2008. Er bleibt auf jeden Fall in Kraft, bis er nicht durch den nächsten bereichsübergreifenden Kollektivvertrag oder Bereichs-vertrag ersetzt wird. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen sind ab den in den einzelnen Vertragsbestimmungen angegebenen Terminen und, in Ermangelung, ab dem ersten Tag des Monats nach Inkrafttreten dieses Vertrages wirksam.