(1) Das zuständige Amt überprüft die eingereichten Gesuche und die entsprechenden Projektunterlagen innerhalb von 45 Tagen nach Ablauf der Einreichfrist.
(2) Die Gesuche werden vom zuständigen Amt zum Auswahlverfahren zugelassen und die entsprechende Maßnahme wird für 15 Tage im Südtiroler Bürgernetz veröffentlicht. Für Projekte die der Feststellung der UVP-Pflicht unterliegen, werden auch die von den Bestimmungen im Bereich Umweltverträglichkeit für diesen Projekttyp vorgesehenen Daten veröffentlicht. 6) 7)