Pädagogische Forschung, Fortbildung, Schulversuche - Errichtung der dafür zuständigen Institute
(Aufgehoben durch Art. 14 Absatz 1 des L.G. Nr. 15/2010: „Bestimmungen über das Erstellen des Haushaltes für das Finanzjahr 2011 und für den Dreijahreszeitraum 2011-2013 (Finanzgesetz 2011)“)