Teilweise Abänderung des Landesgesetzes vom 5. September 1975, Nr. 50, über die Festsetzung der den Mitgliedern des Landesausschusses zustehenden Vergütungen
(enthält Änderungen zum L.G. Nr. 50/1975: Festsetzung der den Mitgliedern des Landesausschusses zustehenden Vergütungen)