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1. Der eigene Beschluss vom 07.07.2008, Nr. 2375, betreffend die Vergütungen und Aufwandsentschädigungen für die staatliche Abschlussprüfung an Mittel- und Oberschulen des Landes im Schuljahr 2007/2008, wird für das Schuljahr 2009/2010 vollinhaltlich bestätigt.