Beschluss Nr. 377 vom 01.03.2010
Kriterien zur Umsetzung der Maßnahme zur Unterstützung der Ergänzungsvorsorge im Sinne des Artikels 1, Absatz 4 des Regionalgesetzes vom 15. Juli 2009, Nr. 5, für die Unterstützung von Personen, die ihre Arbeit verlieren oder deren Arbeitsvertrag ausgesetzt wird
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