7.1 Die Auszahlung der gewährten Beihilfe erfolgt nach Vorlage eines entsprechenden Auszahlungsantrags. Diesem sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Eigenerklärung des gesetzlichen Vertreters der jeweiligen Organisation, dass die Tätigkeiten gemäß Beihilfeansuchen vollständig oder teilweise durchgeführt wurden,
- ordnungsgemäß quittierte Ausgabenbelege, versehen mit der entsprechenden Aufstellung.
7.2 Die Ausgabenbelege:
- müssen auf den Namen der Gesuch stellenden Organisation lauten,
- dürfen sich nur auf die Ausgaben beziehen, die im Kostenvoranschlag vorgesehen sind, der mit dem Beihilfeansuchen vorgelegt wurde,
- müssen den Gesamtbetrag der gewährten Beihilfe decken.
7.3 Liegen die tatsächlich bestrittenen Ausgaben unter den anerkannten Kosten, wird die Höhe der Beihilfe auf der Grundlage der tatsächlichen Ausgaben erneut berechnet, wobei der genehmigte Prozentsatz angewandt wird.