Anlage
Futtermittelzusammenstellung
Laut Artikel 6 des Landesgesetzes vom 22. Jänner 2001, Nr. 1, in geltender Fassung, können Lebensmittel tierischer Herkunft gemäß Artikel 5 desselben Gesetzes nur gekennzeichnet werden, wenn sie von Tieren erzeugt werden, die ausschließlich mit gentechnikfreien Futtermitteln gefüttert werden.
Es muss außerdem die in den Anhängen 1, 2, 3, 4 und 5 festgelegte Futtermittelzusammen-setzung eingehalten werden. Dabei muss bei zusammengesetzten Futtermitteln immer die halboffene Deklaration (die enthaltenen Einzelfuttermittel werden in absteigender Reihenfolge ihrer Gewichtsanteile angegeben) zur Anwendung kommen.
Anhang 1
Grundfuttermittel
Frisch gemäht: Gras aus natürlichen und eingesäten Wiesen, Luzerneklee, Kleegras, Grünroggen, Grüngerste, Grünhafer, gehäckselter Grünmais
durch Boden- oder Lufttrocknung konserviertes Futter: Heu, Grummet, Pofel, ..
Ganzpflanzensilagen (GPS): Mais, Roggen, Hafer, Gerste
Grassilagen
Kartoffeln, Futterrüben und Rohnen sowie deren Nebenprodukte
durch Heißluft getrocknete Grundfutter: Mais-, Gras- und Luzernecobs
Maiskörner- und Maiskolbensilage (Corn-Cob-Mix)
Biertreber: nur frisch oder siliert
Obsttrester: nur frisch oder siliert
Weidegang
Almgang
Anhang 2
Futtermittelrohstoffe oder Einzelfuttermittel
Getreide (Körner, Mehl, Schrot, gequetscht, Flocken, extrudiert): Gerste, Mais, Weizen, Roggen, Hafer, Rispenhirse, Sorghum, , Triticale, Dinkel, Reis
Getreideneben-erzeugnisse: Kleie, Spelzen, Grießkleie, Futtermehl, Nachmehl, Keime, Stärke, Quellstärke, Malz, Keimkuchen, Keimextraktionsschrot, Kleber, Kleberfutter, Schlempe (DDGS)
Soja: Vollbohne (dampferhitzt, geflockt oder extrudiert), Kuchen (oder Expeller), Extraktionsschrot (dampferhitzt oder dampferhitzt und pansengeschützt), Proteinkonzentrat, Schalen, Öl
Lein:
Vollsamen (ganz, gequetscht oder extrudiert), Kuchen (oder Expeller), Extraktionsschrot, Öl
Raps:
Vollsamen, Kuchen (oder Expeller), Extraktionsschrot (unbehandelt oder pansengeschützt), Öl
Sesam:
Kuchen (oder Expeller), Extraktionsschrot
Sonnenblumen:
Vollsamen, (teilweise) geschält, Kuchen (oder Expeller), Extraktionsschrot, Öl
(Zucker-) Rübentrockenschnitzel, Rübenmelasseschnitzel
Körnerleguminosen: Ackerbohnen, Erbsen, Lupinen, Linsen, Wicken
Grundfutter getrocknet gemahlen bzw. pellettiert:
Luzerne, Klee, Gras, Mais, Getreidestroh
Kartoffel:
Stärke, Eiweiß
Melasse und Nebenprodukte aus der Zuckerrohr und Zuckerrübenverarbeitung
Glukoplastische Substanzen (Propylenglycol, Glycerol, Traubenzucker) in der gesetzlich zugelassenen Form und Dosierung
Johannisbrot und Nebenprodukte
Pflanzenöl:
Kokos, Palmkern (verseift, hydrogeniert, raffiniert oder anderweitig pansengeschützt)
Obstessig
Mineralstoffe:
Calciumcarbonat, Calcium-Magnesiumcarbonat, Algenkalk, Magnesiumoxyd, Magnesiumsulfat, Fosfat (Roh, Dicalcium-, Monocalcium-, Monoammonium-, Calcium-Magnesium-, Natriumtripoly-, Mononatrium-), Natriumchlorid, Natriumbicarbonat
Erzeugnisse und Nebenerzeugnisse der Back- und Teigwarenindurstrie von hygienisch einwandfreier Qualität
Anhang 3
Futtermittelzusatzsstoffe
Verbindungen von Spurenelementen
Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung
Natürliche Farbstoffe aus Pflanzen extrahiert:
Carotinoide, Xantophylle, Capsanthin, Lutein
Aromastoffe
Organische Säuren und deren Salze
Aminosäuren, deren Salze und Analoge
Enzyme
Antioxidationsmittel
Alluminiumsilikate:
Bentonit, Zeolit, Montmorillonit, Clinoptiolit
Natürliche erdaulichkeitsförderer und Darmflorastabilisatoren: Lebendhefe, Mikroorganismen, Fermentationsextrakt von Aspergillus oryzae, Pflanzenextrakte, essentielle Öle
Puffersubstanzen
Harnstoff und seine Derivate
Siliermittel
Anhang 4
Zusätzliche Futtermittel für Schweine und Geflügel
Speisereste, thermisch behandelt gemäß Dekret des Präsidenten der Republik vom 8. Februar 1954, Nr. 320
Nachprodukte aus der Milchverarbeitung z.B. Molke
Kartoffeln und Futterrüben sowie deren Nachprodukte
Fallobst und dessen Nebenprodukte
Frisches Gras
Corn-Cob-Mix
Anhang 5
Milchaustauscher
Für die Jungtierfütterung sind Milchaustauscher, welche von der tierischen Herkunft her nur Nachprodukte aus der Milchverarbeitung enthalten, zugelassen.