1. Die periodische Bewertung des Verhaltens und die Bewertung der aufgezeigten Kompetenzen, Fertigkeiten und Kenntnisse in den Fächern erfolgt mit Ziffernnoten.
2. Die Schulamtsleiter legen für die Schulen ihrer Zuständigkeit mit Rundschreiben jene Fächer fest, deren periodische Bewertung durch eine einzige Ziffernnote erfolgt, sowie jene Fächer, deren periodische Bewertung getrennt durch eine eigene schriftliche, mündliche und/oder praktische Note erfolgt.
3. Die Bewertung der fächerübergreifenden bzw. zusätzlichen Lernangebote – wie in den Beschlüssen der Landesregierung Nr. 2040 bzw. Nr. 2042 vom 13.12.2010 vorgesehen – fließt, je nach Beschluss des Lehrerkollegiums und in Übereinstimmung mit der Planung im Schulcurriculum, in die Bewertung der beteiligten Fächer ein oder erfolgt getrennt. Die getrennte Bewertung der zusätzlichen Lernangebote kann periodisch oder am Jahresende erfolgen, die Bewertung der fächerübergreifenden Lernangebote erfolgt nur am Jahresende. Die Bewertung erfolgt durch eine einzige Ziffernnote oder in beschreibender Form und wird im Bewertungsdokument angeführt. Dies gilt auch wenn sich das Angebot nicht über das gesamte Schuljahr erstreckt. Sieht das fächerübergreifende bzw. zusätzliche Lernangebot ausschließlich die Arbeit an übergreifenden Kompetenzen laut den Bildungsprofilen vor, so erfolgt die Bewertung ausschließlich gemäß Absatz 4.
4. Die Bewertung der erworbenen übergreifenden Kompetenzen laut den Bildungsprofilen in den Rahmenrichtlinien des Landes – Beschlüsse der Landesregierung Nr. 2040 bzw. Nr. 2042 vom 13.12.2010 – erfolgt am Jahresende in beschreibender Form laut Kriterien, die vom Lehrerkollegium in Übereinstimmung mit der Planung im Schulcurriculum festgelegt werden, und wird im Bewertungsdokument angeführt.
5. Die Bewertung des eventuellen Wahlangebots erfolgt in beschreibender Form laut Kriterien, die vom Lehrerkollegium festgelegt werden und wird im Bewertungsdokument angeführt.
6. Der Klassenrat berücksichtigt bei der Bewertung den Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler und die Erfahrungen, welche in Projekten des Bereichs Schule–Arbeitswelt gewonnen wurden, vorausgesetzt diese sind entsprechend dokumentiert, gehen auf eine Vereinbarung mit der Schule zurück und sind im Schulprogramm vorgesehen.
7. Die Zuteilung der Ziffernnoten erfolgt auf der Grundlage der Zehnerskala. In den offiziellen Bewertungsdokumenten werden die Ziffernnoten ausgeschrieben. Es wird empfohlen die Notenskala von vier bis zehn zu verwenden. Die positive Bewertung liegt zwischen sechs und zehn.