…omissis…
1. Die Personalabteilung des Landes ist beauftragt, dem aus dem Dienst ausgeschiedenen Landespersonal den gesamten Betrag der Abfertigung oder wie auch immer benannten Dienstabfertigung in dem gemäß geltenden Bestimmungen des Landes zustehenden Ausmaß vorzustrecken. Dieser Vorschuss umfasst, falls das betroffene Personal eine unwiderrufliche Inkassovollmacht ausstellt, auch den Teil der Abfertigung, der zum Zeitpunkt des Dienstaustrittes vom Nationalen Fürsorgeinstitut für Angestellte der öffentlichen Verwaltung geschuldet ist.
2. Der Vorschuss laut Punkt 1 erfolgt im Rahmen der auf den entsprechenden Ausgabenkapitel zur Verfügung stehenden Geldmittel.