....omissis....
1. In den Betrieben für Sozialdienste stehen den Rechnungsprüfern und dem Präsidenten des Rechnungsprüferkollegiums folgende Amtsentschädigungen zu:a) dem Mitglied des Rechnungsprüferkollegiums eine jährliche Vergütung von höchstens Euro 3.222,00 brutto, sowie eine Spesenvergütung für Unterkunfts-, Verpflegungs- und Reisespesen, die von diesem, im Interesse und im Auftrag des Betriebes für Sozialdienste, durchgeführt werden, innerhalb des Ausmaßes, das für die Bediensteten der Landesverwaltung gilt.
Sollte die Amtsdauer des Rechnungsprüfers nicht mit dem Haushaltsjahr zusammenfallen, so wird die besagte Vergütung auf 1/12 für jeden Monat oder für Bruchteile des Monats der Amtsdauer herabgesetzt.
b) dem Präsidenten des Rechnungsprüferkollegiums eine jährliche Vergütung von Euro 4.297,00 brutto sowie eine Spesenvergütung für Unterkunfts,- Verpflegungs- und Reisespesen, die von diesem, im Interesse und im Auftrag des Betriebes für Sozialdienste, durchgeführt werden, innerhalb jenes Ausmaßes, das für die Bediensteten der Landesverwaltung gilt.
Sollte die Amtsdauer des Präsidenten nicht mit dem Haushaltsjahr zusammenfallen so wird die besagte Vergütung auf 1/12 für jeden Monat oder für Bruchteile des Monats der Amtsdauer herabgesetzt.
2. Die mit diesem Beschluss festgelegten Entschädigungen treten am ersten Tag des darauf folgenden Monats nach dessen Veröffentlichung in Kraft.3. Der Beschluss wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht