....omissis....
die Geldbuße für die Benützer öffentlicher Verkehrsmittel der Linien der Landesverkehrsdienste, die ohne oder mit ungültigem Fahrausweis fahren, mit 50.000 Lire festzulegen;
dass Fahrausweise und Erkennungsausweise im Falle einer Fälschung oder nicht ordnungsgemäßer Verwendung eingezogen werden;
den Beschluss der Landesregierung Nr. 287 vom 27.1.1992 zu widerrufen.