Der Musiklehrer/die Musiklehrerin unterrichtet in einer oder in mehreren der Musikschulen des Institutes für Musikerziehung sowie bei Lehrgängen und Kursen, die vom Institut für Musikerziehung direkt getragen oder gefördert werden. Der Musiklehrer/die Musiklehrerin hält sich an die in den Lehrplänen festgelegten Zielvorgaben; für die Wahl der Methoden und der didaktischen Mittel gilt der Grundsatz der Lehrfreiheit.
1. Aufgaben
1.1 Bildungs- und Erziehungsaufgaben
Er/sie
1.2 Organisations- und Verwaltungsaufgaben
1.3 Aufsichts- und Beratungsaufgaben
2. Zugangsvoraussetzungen