Der qualifizierte Labortechniker/die qualifizierte Labortechnikerin führt nach allgemeinen Anweisungen des/der Vorgesetzten spezialisierte analytische Aufgaben durch, in den Bereichen Chemie, Physik, Biologie oder Medizin. Er/Sie handelt selbständig und eigenverantwortlich.
1. Aufgaben
1.1. Analytische Aufgaben
Er/sie
1.2 Verwaltungsaufgaben
2. Zugangsvoraussetzungen
3. Zweisprachigkeit
Nachweis A
Anmerkung : die vertikale oder horizontale Mobilität in das Berufsbild kann auch mit dem Nachweis B erfolgen. Ausgenommen bleiben die Fälle, in denen die Mobilität aufgrund eines Lauraets oder vergleichbaren Ausbildungsnachweises erfolgt.