Der technische Arbeitsinspektor/die technische Arbeitsinspektorin überprüft die Einhaltung der Unfall- und Brandverhütungsvorschriften, der Bestimmungen über die Arbeitshygiene und der anerkannten Regeln der Technik und trifft an Ort und Stelle selbstständige Entscheidungen aufgrund der festgestellten Risiken und Gefahren.Er/sie übt die Aufgaben eigenverantwortlich nach allgemeinen Anweisungen des/der Vorgesetzten aus.
1. Aufgaben
1.1 Technische Aufgaben
Er/sie
1.2 Verwaltungsaufgaben
2. Zugangsvoraussetzungen
Abschluss eines mindestens dreijährigen Hochschul- oder vergleichbaren Studiums in Ingenieurwesen
3. Zweisprachigkeit
Nachweis A
Anmerkung: die vertikale oder horizontale Mobilität in das Berufsbild kann auch mit dem Nachweis B erfolgen. Ausgenommen bleiben die Fälle, in denen die Mobilität aufgrund eines Lauraets oder vergleichbaren Ausbildungsnachweises erfolgt.