1. Begünstigte sind alle in der Provinz Bozen Ansässigen, die im Landesgesundheitsdienst eingetragen sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Gliedmaßenamputierte und/oder an Paraparese oder Tetraparese leidende Personen;
- Zivilinvaliden oder Personen, die auf ihre Anerkennung warten, sofern sie volljährig sind;
- in der Altersspanne von 10 (zehn) bis einschließlich 64 (vierundsechzig) Jahren;
- eine individuelle motorische oder sportliche Freizeitbeschäftigung ausüben oder in der Lage sind, eine solche auszuüben, was durch eine Bescheinigung über die Eignung zur Ausübung einer motorischen Freizeitbeschäftigung attestiert wird, die von einem, beim Südtiroler Sanitätsbetrieb (in der Folge Sanitätsbetrieb genannt) angestellten Sportmediziner ausgestellt wird. Die sportmedizinische Untersuchung muss direkt beim sportmedizinischen Dienst vorgemerkt werden, der eine Selbstverschreibung ausstellt.