1. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb bestimmt die Organisationseinheit, welche die von den Dienstleitern für die Vergütung eingereichte Dokumentation in fachlicher, buchhalterischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht überprüft, und zahlt bei positivem Ergebnis der Überprüfung die geschuldeten Beträge.