1. Die Person mit Zöliakie begibt sich mit der fachärztlichen Krankenbestätigung sowie einer gültigen Bürgerkarte (Gesundheitskarte) zum Gesundheitssprengel, der für sie zuständig ist.
2. Der Sprengel stellt den persönlichen ZÖLIAKIE-CODE aus, den die Person mit Zöliakie zusammen mit der Bürgerkarte für die Einkäufe verwenden muss.
3. Über das System ermächtigt der Sanitätsbetrieb die anspruchsberechtigte Person mit Zöliakie den vom Ministerialdekret vom 10. August 2018, in geltender Fassung, festgelegten monatlichen Höchstbetrag innerhalb des Bezugsmonats bei den Dienstleistern zu verwenden.
4. Der monatlich von der Person mit Zöliakie verwendendbare Höchstbetrag wird automatisch berechnet und der anspruchsberechtigten Person monatlich immer am selben Tag, an dem die erste Ermächtigung stattgefunden hat, zur Verfügung gestellt.
5. Einmal im Jahr kann die Person mit Zöliakie beim Sanitätsbetrieb um Vorschuss eines Monatsbetrages ansuchen.