1. Die Abrechnung muss innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme der Landesdirektion deutschsprachige Berufsbildung vorgelegt werden.
2. In besonderen ordnungsgemäß begründeten Fällen kann die Frist laut Absatz 1 um weitere 90 Tage verlängert werden, sofern ein entsprechender Antrag vor Fristablauf eingereicht wird.
3. Für die Abrechnung sind folgende Unterlagen einzureichen:
a) Erklärung, dass die vom Kursveranstalter ausgestellten Teilnahmebestätigungen vorhanden sind,
b) Erklärung zur Angabe der allfälligen Ämter oder Körperschaften, bei denen weitere Förderanträge für die betreffende Weiterbildungsmaßnahme eingereicht wurden,
c) Buchungsbelege:
1) elektronische Rechnungen samt XML – File und entsprechender Umwandlung in PDF-Format über das Austauschsystem SDI (beinhaltet alle Elemente der Rechnung samt Übertragungsprotokolle), heruntergeladen vom reservierten Bereich der Agentur für Einnahmen. Ausländische Rechnungen sind im PDF–Format vorzulegen,
2) Zahlungsnachweise in Form von Bankdokumenten für alle Buchungsbelege laut Ziffer 1.
4. Nach Überprüfung der eingereichten Abrechnungsunterlagen und nach Feststellung der ordnungsgemäßen Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme wird der Beitrag ausgezahlt, und zwar auf der Grundlage der bei der Abrechnung anerkannten Kosten.