1. Der Antrag muss auf dem von der Landesdirektion deutschsprachige Berufsbildung bereitgestellten Formular, das vollständig auszufüllen ist, verfasst, vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin des Unternehmens unterzeichnet und zusammen mit den vorgesehenen Unterlagen bei derselben Landesdirektion eingereicht werden.
2. Der Antrag muss spätestens am Vortag des Beginns der Weiterbildungsmaßnahme eingereicht werden.
3. Der Antrag kann folgendermaßen eingereicht werden:
a) über die zertifizierte elektronische Post (PEC). Der Antrag ist gültig, wenn er mit digitaler Unterschrift unterzeichnet ist oder händisch unterschrieben und mit der Kopie eines amtlichen Erkennungsausweises eingereicht wird;
b) über die herkömmliche elektronische Post, sofern der Antragsteller nicht zur Benutzung der zertifizierten elektronischen Post (PEC) verpflichtet ist. Der Antrag ist gültig, wenn er mit digitaler Unterschrift unterzeichnet ist oder händisch unterschrieben und mit der Kopie eines amtlichen Erkennungsausweises eingereicht wird;
c) über die Online-Dienste der Landesverwaltung.
4. Der Antrag muss fristgerecht von Unternehmen laut Artikel 17 eingereicht werden, sonst kann er nicht angenommen werden.
5. Dem Antrag ist die De-minimis-Erklärung beizulegen.
6. Eventuelle Ausgabenbelege, einschließlich Akontorechnungen, oder Zahlungen, die vor dem Tag der Einreichung des Antrags datiert sind, haben den Ausschluss der gesamten Weiterbildungsmaßnahme vom Beitrag zur Folge.