1. Der Zuschuss wird in folgender Höhe gewährt:
a) 3.000,00 Euro für die antragstellenden Unternehmen laut Artikel 4 Absatz 4, welche die Tätigkeit nach dem 1. Oktober 2019 begonnen haben,
b) 5.000,00 Euro für die antragstellenden Unternehmen mit Tätigkeiten laut Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben a) und b), welche im Halbjahr 1. Oktober 2020 – 31. März 2021 im Vergleich zum Halbjahr 1. Oktober 2019 – 31. März 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent in diesen Tätigkeitsbereichen erlitten haben,
c) 10.000,00 Euro für die antragstellenden Unternehmen mit Tätigkeiten laut Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c), welche im Halbjahr 1. Oktober 2020 – 31. März 2021 im Verhältnis zum Halbjahr 1. Oktober 2019 – 31. März 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent in diesen Tätigkeitsbereichen erlitten haben.