1. Anspruch auf die Förderung haben landwirtschaftliche Unternehmen, die im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen eingetragen sind, mittels Steuernummer oder Mehrwertsteuernummer identifiziert werden und am 31. März 2021 eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten in Südtirol ausübten und diese zum Zeitpunkt der Antragstellung ausüben:
a) „Urlaub auf dem Bauernhof“-Tätigkeiten gemäß Artikel 2 des Landesgesetzes vom 19. September 2008, Nr. 7, in geltender Fassung, ausgeführt von Unternehmen, die im Gemeindeverzeichnis laut Artikel 8 Absatz 4 desselben Landesgesetzes eingetragen sind,
b) Verarbeitung und Vermarktung im Sinne von Artikel 2 Nummern 6 und 7 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission vom 25. Juni 2014 landwirtschaftlicher Erzeugnisse gemäß Anhang I AEUV durch Primärerzeuger (Direktvermarkter), die im Besitz der von den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Ermächtigungen sind,
c) Tätigkeiten im Rahmen eines Gärtnereibetriebes, ausgeführt von einem Gärtner/einer Gärtnerin, der/die im einschlägigen Berufsverzeichnis und im amtlichen Unternehmerregister (RUOP) eingetragen ist oder Tätigkeiten laut Buchstabe b) mit einem erzielten Umsatz von mehr als 200.000,00 Euro im Jahr 2019.