1. Die Verleihung der Auszeichnungen erfolgt auf Vorschlag der Landesregierung.
2. Die Landesregierung berücksichtigt dabei die Empfehlungen einer beim Tiroler Landesinstitut eingerichteten Kommission, in welche Fachleute aus den Bereichen Kultur, Sozialarbeit, Wirtschaft, Zivilschutz, Sport, Natur- und Umweltschutz sowie Jugendbetreuung zu berufen sind.
3. Die Kommissionsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Das dem Südtiroler Kulturinstitut angeschlossene Tiroler Landesinstitut ist Sekretariat und Sitz der genannten Kommission.
4. Bei der feierlichen Verleihung ist der Landeshauptmann von Südtirol anwesend.